Politiker

Hier also der Politiker-Klatsch zur Villa Rosenau
Montag 7.April 2008
Blockquote aus 08.5101.01

Interpellation Nr. 25 (April 2008) 08.5101.01 Der Villa Rosenau eine Chance geben!

Seit vier Jahren ist die Villa Rosenau durch alternative Wohnkultur belebt. Dies soll nun am 30. Juni 2008 zu Ende gehen. Die Villa Rosenau soll abgebrochen werden, weil dort im Niemandsland Grünflächenersatz für die Nordtangente geschaffen werden soll. Dabei wird das unmittelbare Land als Warteraum für Lastwagen benützt, welche in den Novartis-Campus Baumaterial liefern müssen. Wer die Villa Rosenau besucht, wird erleben, dass das Wohn- und Kulturhaus zurzeit wohl die einzige bestehende "Grün- " resp. belebte Fläche ist. In den vergangenen Monaten wurde um einen Gebrauchsleihevertrag gerungen, mit welchem gewisse Modalitäten hätten geregelt werden sollen ohne, dass dadurch die Besetzung legalisiert worden wäre.

Hausbesetzungen sind zwar formalrechtlich illegal. Sie zeigen aber auf, dass sowohl Private wie auch der Kanton zu wenig unternehmen, um die Forderung nach Wohnraum für alle zu erfüllen. Häuser leerstehen zu lassen ist in Basel leider rechtlich zulässig, aus sozialpolitischer Sicht aber bedenklich. Die Rechtsprechung schützt hier einseitig die Eigentümer.

Als Interpellantin bin ich in Sorge, dass ohne Not ein 4-jähriges Projekt abgebrochen werden muss. Eine Grünfläche anzulegen ist auch unter Beibehaltung der Villa Rosenau möglich. Abgesehen davon liegt die Villa Rosenau nicht in der Grünzone. Vorstellbar wäre auch eine teilweise Betreuung der Grünfläche durch die Bewohnerinnen.

Darf ich die Regierung bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:

  • 1. Ist die Regierung auch der Meinung, dass alternativer Wohnraum in Basel kaum mehr vorhanden ist?
  • 2. Eignet sich das Gebiet nicht ausgezeichnet für alternativen Wohn- und Kulturraum, weil dort Konflikte mit weiteren Bewohnergruppen praktisch ausgeschlossen sind?
  • 3. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse der Villa Rosenau?
  • 4. Welcher Zone ist die Villa Rosenau zurzeit zugeordnet und welcher ab 1. Juli 2008? Muss eine Zonenplanänderung nicht vom Grossen Rat beschlossen werden?
  • 5. Die neuen vertraglichen Verhältnisse zwischen Bund und Kantonen waren im Rahmen des NFA schon lange Zeit bekannt. Weshalb wurden die Bewohnerinnen der Villa Rosenau noch am 17. Januar 2008 aufgefordert, den vom Tiefbauamt bereits unterzeichneten Gebrauchsleihevertrag gegenzuzeichnen?
  • 6. Wann läuft der Vertrag mit Novartis zur Benutzung des Areals als Lastwagen- terminal für die Baustelle Novartis-Campus ab?
  • 7. An Wochenenden wird dieses Areal auch als Parkplatz für Kunden des Casinos benützt. Wird diese Nutzung ebenfalls eingestellt?
  • 8. Was ist konkret geplant an Grünflächen?
  • 9. Wann beginnen die Bauarbeiten für die Grünflächen?
  • 10. Ist geplant, das gesamte Areal ausschliesslich und ab sofort als Grünfläche zu gestalten, obwohl die Villa Rosenau nicht in der Grünzone liegt?
  • 11. Unter welchen Bedingungen könnte die Regierung sich vorstellen, mit den Bewohnerinnen der Villa Rosenau doch einen neuen Gebrauchsleihevertrag zu unterzeichnen?

Patrizia Bernasconi

Mittwoch 9+16.April 2008
Blockquote aus: Protokoll 3. Sitzung, Amtsjahr 2008 / 2009 9. / 16. April 2008 - Seite 167
Vorsicht: enthält Missinformation!

Interpellation Nr. 25 Patrizia Bernasconi betreffend "der Villa Rosenau eine Chance geben!"

[09.04.08 15:38:20, BD, 08.5101.01, NIM]

Diese Interpellation wird vom Regierungsrat sofort mündlich beantwortet.

RR Barbara Schneider, Vorsteherin des Baudepartementes (BD): Die Villa Rosenau liegt im Gebiet der neuen Nordtangente, der Nationalstrasse, der Schlachthofstrasse und der Neudorfstrasse. Sie ist das letzte Gebäude einer Gruppe von 13 Bauten, die alle dem Bau der Nordtangente weichen mussten. Die Villa Rosenau diente bis 2004 als Bauleitungsbaracke. Sie sollte danach abgebrochen werden, um die Parzelle für die weitere Nutzung vorzubereiten. Dazu gehört ein Beschluss aus dem Jahre 1993 des Regierungsrates, dass in diesen Bereichen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen verbindlich umzusetzen sind. Das ist eine Vorgabe des Bundes. Die Villa Rosenau wurde im September 2004 besetzt. Es wurden zahlreiche Versuche unternommen, die Besetzer zum Verlassen der Villa Rosenau zu bewegen, leider ohne Erfolg. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass die Villa nicht geräumt wird. Die Besetzer der Villa haben seit der Besetzung im Jahr 2004 weder Miete noch Nebenkosten wie Strom und Wasser bezahlt. Zwischen September 2004 und Januar 2008 sind Kosten von rund CHF 24'800 aufgelaufen. Im November des vergangenen Jahres hat das Tiefbauamt den Versuch unternommen, die Besetzer zur Unterschrift eines Gebrauchsleihevertrags, auch das war mein persönlicher Vorschlag, zu bewegen. Das Tiefbauamt wollte versuchen, dass sie wenigstens einen Teil der Wasser- und Stromkosten übernehmen. Ich habe es sehr bedauert, dass dieses Angebot von den Besetzern nicht angenommen wurde. Zum Abschluss eines Vertrags ist es nicht gekommen. Die in Basel übliche Kündigungsfrist von drei Monaten wurde nicht akzeptiert. Es wurde uns ein veränderter Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten und einer Laufzeit von 24 Monaten unterbreitet. Das war nicht möglich, weil es eine Auflage gibt, die verbindlichen Umweltschutzmassnahmen umzusetzen.

  • Frage 1: Der Regierungsrat ist klar der Meinung, dass es alternativen und attraktiven guten Wohnraum in Basel braucht, aber nicht zum Nulltarif.
  • Frage 2: Dieses Gebiet eignet sich nicht für die von der Interpellantin beabsichtigte Nutzung. Mit dem Regierungsratsbeschluss aus dem Jahr 1993 müssen die ökologischen Ersatzflächen angeboten werden. Der Grosse Rat hat im Jahre 2005 eine Zonenänderung vorgenommen und hat das Gebiet in die Industriezone und umgebende Grünzone eingewiesen. Die Parzelle befindet sich im Eigentum der Einwohnergemeinde Basel. Sie ist eine so genannte Nationalstrassenparzelle und muss in Kürze aufgrund des NFA veräussert werden.
  • Frage 4: Die Villa Rosenau steht in der Zone 7, Industriezone. Diese Zone wurde im Jahr 2005 im Grossen Rat beschlossen.
  • Frage 5: Den Bewohnern wurde im November 2007 ein kostenloser Gebrauchsleihevertrag unterbreitet. Das Vorgehen sollte absichern, dass wenigstens die Nebenkosten von den Bewohnern und den Besetzern der Villa Rosenau bezahlt werden. Bei erfolgter Unterschrift hätte der Vertrag für sieben Monate Bestand gehabt.
  • Frage 6: Der Vertrag mit Novartis läuft Ende Dezember 2008 aus.
  • Frage 7: Ja, diese Nutzungen werden eingestellt.
  • Frage 8: Die Randbereiche zur Nationalstrasse und zur Schlachthofstrasse liegen in der Grünzone und sie werden zu Grünflächen umgestaltet.
  • Frage 9: Nach Baubeginn Mitte Juli 2008 müssen die Arbeiten beginnen.
  • Frage 10: Es ist vorgesehen, die Randbereiche als Grünzonen auszugestalten und in der Mitte, wie der Grosse Rat beschlossen hat, ist Industriezone für eine entsprechende Nutzung.
  • Frage 11: Aufgrund dieser Ausführungen ist ein Fortbestand der Villa Rosenau nicht denkbar.

Patrizia Bernasconi (Grünes Bündnis): Ich sehe immer noch keinen Grund, wieso für die Bewohnerinnen und Bewohner kein Gebrauchsleihevertrag seitens des Kantons mehr möglich ist, mindestens bis Ende 2008. Die Villa Rosenau befindet sich in Zone 7. Die Grünzone, die der Sicherung von Flächen ökologischen Ausgleichs und Ersatzmassnahmen dienen soll, vom Grossen Rat 2005 festgesetzt, befindet sich am Rande dieses Areals. Es besteht keine Notwendigkeit, die Villa abzubrechen. Diese Grünfläche wäre auch ohne Abbruch der Villa Rosenau möglich. Wenn das Areal weiterhin als Lastwagenterminal für den Campus oder als Wochenendparkplatz für die Casinobesucher genutzt wird bis Ende 2008, dann sehe ich effektiv keinen Grund für einen Abbruch. Wir haben auch nicht gehört, wer die neuen Eigentümer sein werden.

Ich möchte keine Besetzung idealisieren oder romantisieren. Diese Art der Nutzung der Villa Rosenau entspricht einem reellen Bedürfnis. Die Lage der Villa Rosenau ist dafür geeignet und prädestiniert. Ich bedaure sehr, dass der Regierungsrat dieses alternative Wohn- und Kulturprojekt ohne Not und mit etwas fadenscheinigen Argumenten abbrechen möchte, vor allem weil bis vor kurzem der Kanton für ein Gebrauchsleihevertrag gesprächsbereit war. Dass dem Kanton Kosten entstanden sind, hat mit mangelnder Aufmerksamkeit seitens des Kantons und der Verwaltung zu tun. Man hat es einfach vergessen. In diesem Sinn bin ich mit der Beantwortung meiner Interpellation nicht befriedigt.

Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort nicht befriedigt.
Die Interpellation 08.5101 ist erledigt.

Montag 2.Juni 2008
Blockquote aus 08.5177.01

Interpellation Nr. 47 (Juni 2008) 08.5177.01 betreffend Situation Villa Rosenau

Die Villa Rosenau ist das letzte Reich für alternative Lebenskultur. Die "Rosenau" war früher eine Siedlung mit Sozialwohnungen, die inzwischen dem Industriegebiet weichen mussten. Die Villa ist das letzte Haus dieser Siedlung. Die Villa Rosenau bietet Wohnraum für zehn bis zwölf Menschen, Raum für vielfältige Aktivitäten und Projekte. So gibt es neben einem Kino auch einen Konzertraum mit Bar, ein grosses Sitzungs- und Veranstaltungszimmer, eine Werkstatt, eine Bibliothek, eine Sauna, ein Gästezimmer mit Küche, öffentlich zugängliches "gratis" Internet und vieles mehr. Die Villa Rosenau ist das letzte kleine Gebiet, wo Alternativkultur wirklich möglich ist. Die Liegenschaft wird vom Tiefbauamt Basel-Stadt verwaltet und hat bis heute die Besetzung der BewohnerInnen toleriert. Allerdings verändert sich die Situation weil dieses Gebiet zur Grünzone werden soll.

Unter diesem Aspekt bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • 1. Wie sieht die Umsetzung der Grünfläche konkret aus und welchen Nutzen hat die Bevölkerung?
  • 2. Besteht die Möglichkeit die Villa Rosenau, in die Grünfläche zu integrieren?
  • 3. Das Tiefbauamt hat den Räumungstermin auf Ende Juni 2008 gesetzt, ist eine Verlängerung der Frist möglich? Wann beginnen die Bauarbeiten? Wie lange können die BenutzerInnen bleiben?
  • 4. Die Villa Rosenau ist der letzte Ort, wo alternative Lebenskultur stattfindet. Gibt es eine Möglichkeit das Projekt Villa Rosenau zu retten?

Ruth Widmer

Mittwoch 4.Juni 2008

mündliche Antwort von Barbara Schneider 4.6.2008 Session Grosser Rat

gekürztes Vollprotokoll, hier ungekürzt:

Interpellation Nr.47 Ruth Widmer betreffend Situation Villa Rosenau

Die Villa Rosenau gehört zu insgesamt 13 Bauten der Notsiedlung "In der Rosenau". Diese Gebäude wurden im Rahmen des Baus der Nordtangente mit Ausnahme der noch bestehenden Villa Rosenau abgerissen. Die Villa Rosenau diente bis zum Jahre 2004, bis zur Eröffnung des Abschnitts "Grenze" der Nordtangente, also des Teilstücks vom Bahnhof St.Johann bis zur Landesgrenze nach Frankreich, als Bauleitungsbaracke. Danach sollte die Villa Rosenau abgebrochen werden, um die Parzelle für weitere Nutzungen vorzubereiten. Dazu gehören insbesondere die am 13.Juli 1993 vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt im Zusammenhang mit dem Ausführungsprojekt N2 Nordtangente beschlossen Umweltschutz- und Sicherheitsmassnahmen, welche aus dem Umweltverträglichkeitsbericht stammen. Unter Ziffer 1.7.3 dieses Berichts an den Regierungsrat ist nachzulesen: "Die in Band 4: Anhang Teil B Zifer 7.4.2 des Umweltverträglichkeitsberichtes vorgeschlagenen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen sind verbindlich umzusetzen".

Die Villa Rosenau wurde am 2. September 2004 durch Unbekannte besetzt. Von einer Räumung wurde abgesehen. weil dieses Areal während des Nordtangente-Baus nicht benötigt wurde. Der Regierungsrat war bis anhin der Auffassung, das der Auszug der Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer auf Ende Juni 2008 wegen der vorgesehenen Grünflächen erforderlich sei. Diese wurden, wie auch in der Interpellationsantwort Patrizia Bernasconi festgehalten, aufgefordert, die Liegenschaft bis Ende Juni 2008 zu räumen, damit die Arbeiten Mitte Juli 2008 aufgenommen werden können.

Der Regierungsrat hat das Thema "Villa Rosenau" nochmals erörtert und ist zum Schluss gekommen, dass die Grünfläche in ggf. reduziertem Umfang realisiert werden soll, ohne die Villa Rosenau vorerst abzureissen. In diesem Zusammenhang wird die Aufforderung, das Gebäude bis Ende Juni 2008 zu verlassen, zurückgenommen. Sie verlangt allerdings von den Besetzerinnen und Besetzern, dass diese für sämtliche durch sie entstehenden Kosten wie z.B. Elektrizität und Wasser voll aufkommen. Zudem müssen die Besetzenden eine Abgeltung für die Benützung des Grundstücks bezahlen. Die entsprechenden Kosten werden zurzeit ermittelt. Die Liegenschaft selber ist abgeschrieben; dafür wird keine Abgeltung verlangt.

Im folgenden beantworten wir die einzelnen Fragen

  • 1. Wie sieht die Umsetzung der Grünflächen konkret aus und welchen Nutzen hat die Bevölkerung?

    Der Raum, auf welchem sich die Villa Rosenau befindet, ist seit dem Regierungsratsbeschluss vom 13. Juli 1993 (ökologische Ersatzflächen Nordtangente) beziehungsweise seit dem Grossratsbeschluss vom 14. September 2005 über die Zonenänderung für ökologische Ausgleichsmassnahmen und zonenkonforme Nutzungen (Zone 7 "Industrie") vorgesehen. Die Randbereiche sollen als Grünzonen ausgestaltet werden. Der Kernbereich, bei dem es sich um Industriezone und gemäss Nationalstrassenterminologie um eine Restparzelle handelt, soll zukünftig einer wertschöpfungsintensiveren Nutzung zugeführt werden, wie dies der Grosse Rat im Zusammenhang mit der Zonenänderung beabsichtigt hat.

    Gemäss Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), welcher am 1.1.2008 in Kraft getreten ist, gilt folgende Eigentumsregulierung (Botschaft NFA vom 7.9.2005) für sog. Nationalstrassenrestparzellen, wie im vorliegendem Fall zutrifft: "Bei Restparzellen, die für die Nationalstrasse nicht mehr benötigt werden und deshalb abgestossen werden sollen, werden die Kantone vorgängig angefragt, ob sie diese Parzellen behalten wollen. Sie müssen den Bund in Höhe des seinerzeitigen Anteils (in Franken) am Anschaffungswert entschädigen. Will der Kanton diese Parzellen nicht, so verässert sie der Bund und entschädigt den Kanton entsprechend seinem Anteil am Veräusserungserlös (in Prozenten)."

    Bei der Grünfläche selber handelt es sich um eine Fläche, die zum Nationalstrassenbauwerk im Sinne ökologischer Ausgleichsmassnahmen geört. Dieser Flächenanteil muss in Kürze gemäss NFA-Regelung der Universalsukzession in den Besitz des Bundes übertragen werden. Die &oumnl;kologischen Ausgleichsmassnahmen zur Autobahn sind ganz klar im Interesse der Natur und damit der Bevölkerung.

  • 2. Besteht die Möglichkeit, die Villa Rosenau in die Grünfläche zu integrieren?

    Ja, das Baudepartement wird dieses Anliegen prüfen und die Villa Rosenau vorerst nicht abreissen.

  • 3. Das Tiefbauamt hat den Räumungstermin auf Ende Juni 2008 gesetzt. Ist eine Verlängerung der Frist möglich? Wann beginnen die Bauarbeiten? Wie lange können die BenutzerInnen bleiben?

    Das Baudepartement hat die Prüfung des Anliegens beschlossen, auf den Abbruch der Villa Rosenau zu verzichten, falls die Besetzerinnen und Besetzer bereit sind, für sämtliche entstehenden Kosten aufzukommen sowie eine Abgeltung zu bezahlen. Damit ist auch die Aufforderung an die Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer, das Gebäude bis Ende Juni 2008 zu verlassen, hinfällig. Wie lange diese in der Villa Rosenau bleiben können, ist allerdings von ihrer Kooperationsbereitschaft abhängig. Spätestens auf den Zeitpunkt einer Neunutzung des wertvollen Areals - bspw. Für einen Gewerbebereich, der heute in einem Hinterhof die Wohnqualität der umliegenden Wohnungen beeinträchtigt - muss das Gebäude von den Hausbesetzerinnen und Hausbesetzern verlassen werden, dann wird das Gebäude abgerissen.

  • Die Villa Rosenau ist der letzte Ort, wo alternative Lebenskultur stattfindet. Gibt es eine Möglichkeit, das Projekt Villa Rosenau zu retten?

    Mit dem vorläufigen Verzicht auf einen Abbruch bleibt die Villa Rosenau bestehen. Allerdings müssen die Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer wie betont für die entstehenden Kosten wie Elektrizität und Wasser aufkommen und einen Beitrag für die Nutzung des Landes bezahlen.


Blockquote aus protokoll

Ruth Widmer Graff (SP): Ich bin ein bisschen sprachlos. Es freut mich sehr zu hören, dass man den Entscheid über die Villa Rosenau ein bisschen aufschiebt. Ich bin ein bisschen sprachlos, weil ich dachte, ich muss hier kämpfen, das muss ich aber gar nicht. Ich bin sehr glücklich, dass die Alternativkultur in Basel ein Zuhause gefunden hat. Offen bleibt die Frage, was der Boden kostet und wie viele Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner der Villa Rosenau anfallen. Die Leute, die dort wohnen, haben eine Lebensform gefunden, die keinem Normalbürger, der arbeitet, entspricht. Die Bewohnerinnen und Bewohner, die dort wohnen, tragen einen grossen Teil zur Sozialisierung mit bei, weil sie eine Lebensform haben. Ich bitte die Regierung, sich gut zu überlegen, wie viel diese Nutzung kostet. Heisst das, sie müssen bis 2004 den Strom zurückbezahlen? Oder müssen sie ab jetzt den Strom und das Wasser bezahlen? Das ist ein grosser Unterschied. Die Villa Rosenau wird während der Euro nicht geräumt. Es ist auch eine Lebenskultur, die an der Peripherie ihren Platz hat, integriert in die Grünfläche.

Die Interpellantin erklärt sich von der Antwort befriedigt. Die Interpellation 08.5177 ist erledigt.

Besuch auf der Zuschauertribüne Roland Stark, Grossratspräsident, begrüsst auf der Tribüne eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern der AKEP, einem Schul-, Integrations- und Elternbildungsprojekt der HEKS. Er wünscht ihnen viel Vergnügen an unserem Ratsbetrieb und dankt ihnen für ihr Interesse an unserem parlamentarischen Ratsbetrieb. [Applaus]